Das Leitbild der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Steiermark auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Mitarbeiter/innen aus den Fachbereichen Sozialarbeit, Psychologie, Rechtswissenschaften, Soziologie und Mediation arbeiten im Team und setzen sich gemeinsam für Kinderrechte ein.
Wir reden nicht über Kinder, sondern mit Kindern!
Dafür setzt sich die kija Steiermark ein
- Für die Rechte für Menschen von 0-21 Jahren
- Für eine professionelle Vertretung der Anliegen und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen!
- Für das Wohl des Kindes, sein Recht auf Leben und Entwicklung und gegen Diskriminierung!
- Für die Umsetzung und umfassende Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention!
- Für eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche gehört werden und Verantwortung übernehmen, für eine Gesellschaft, an der Kinder und Jugendliche teilhaben!
Dafür steht die kija Steiermark
- Kinder und Jugendliche haben Rechte!
- Kinder und Jugendliche brauchen eine starke Lobby!
- Kinder und Jugendliche müssen aktiv gegen Gewalt, Unrecht und Willkür von Erwachsenen geschützt werden!
- Kinder und Jugendliche müssen gestärkt und befähigt werden ihre Rechte selbst wahrzunehmen!
- Kinder und Jugendliche sind in all ihrer Unterschiedlichkeit doch gleich - nämlich Menschen, deren besondere Rechte zu wahren sind!
Dafür leistet die kija Steiermark Folgendes
- Gesetzliche Ombudsstelle - Information, Rechtsauskunft, Beratung für alle steirischen Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Bezugspersonen
- Vernetzungsarbeit mit kinder- und jugendrelevanten Einrichtungen, Politik und Verwaltung - national und international
- Öffentlichkeits-,Informationsarbeit-und Bildungsarbeit
- Hilfe und Begleitung in allen Lebenssituationen
- Anregungen zur Verbesserung der Lebenssituation für Kinder und Jugendliche
Die Leistungen der kija Steiermark sind vertraulich und kostenfrei.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark bietet vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme Beratung an. Wir unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht. Der Schutz und das Wohl des Kindes sind unser oberstes Ziel!
Diese Standards gelten für die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Das Arbeitsfeld und die Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich, deren Kompetenz und Verantwortung unterliegen gewissen Standards, die es einzuhalten bzw. anzustreben gilt.
Diese basieren unter anderem auf den Standards, die 2006 vom Europäischen Netzwerk für Kinder- und Jugendanwaltschaften (ENOC) vorgegeben wurden.
Zur Nachlese: