Kinder- & Jugendrechte
Die Vereinten Nationen und die Kinderrechte
Kinder haben Rechte!
Das Recht zu sagen, was sie denken, das Recht ihre eigene Sprache zu sprechen, das Recht auf Mitwirkung an Entscheidungen, die sie betreffen, das Recht die Umwelt mitzugestalten, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf beide Elternteile, das Recht auf Freizeit und viele mehr.
Diese Rechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 als „Übereinkommen über die Rechte des Kindes" von 192 Staaten. Mit der Unterzeichnung haben sich diese Staaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alles, was in dieser Konvention steht, im eigenen Staat eingehalten wird. In Österreich wurden manche Kinderrechte im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, das 2011 in Kraft getreten ist, festgeschrieben.
Der Begriff „Kinder" umfasst Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!
UN-Kinderrechtskonvention
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in leichter Sprache
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Kinderrechte-App
Informationen zu konkreten Themen
Genaue Informationen zu den unterschiedlichsten Themen findest Du in unseren Infoblättern im Downloadbereich. Wenn Du Informationen zu einem Thema brauchst und in den Infoblättern nichts passendes findest, oder einfach noch mehr wissen willst, dann melde dich einfach bei uns und schreib uns ein E-Mail.