Teilnahmebedingungen - Kinderrechte Song Contest 2020
Du kannst dir hier die Teilnahmebedingungen gleich runterladen, ausfüllen und zusammen mit deinem Song an uns schicken!
§1 Übersicht
- Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Steiermark ist Veranstalter des Kinderrechte Song Contests 2020 (im Folgenden Song Contest).
- Ziel des Song Contests ist es, Kinderrechten eine Stimme zu geben und lautstark und unüberhörbar auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen.
- Für den Song Contest schließen sich die TeilnehmerInnen in Gruppen zusammen oder treten als SolistInnen auf. Sie erarbeiten Text und Musik der aufzuführenden Beiträge selbst und reichen diese für eine Vorausscheidung bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ein. Von allen eingesandten Beiträgen werden 10 FinalistInnen von dem Musikproduzenten Max Bieder, der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark und steirischen Kinder- und Jugendlichen nominiert. Das Finale des Song Contests (im Folgenden auch als Veranstaltung bezeichnet) findet am 20.11.2020 von 17:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr im Dom im Berg in Graz statt. Dabei sind außer dem Veranstalter, den SponsorInnen und allen TeilnehmerInnen eine Jury und ein öffentliches Publikum anwesend. Bei diesem Finale können die 10 FinalistInnen live auftreten. Der Siegertitel wird vom Publikum und einer Jury ermittelt. Der Gewinnersong erhält eine professionelle Studioaufnahme.
§2 Teilnahmeberechtigung, Anmeldung und Registrierung
- Voraussetzung für die Teilnahme ist die Unterzeichnung und Einhaltung der Teilnahmebedingungen.
- Der Song Contest ist grundsätzlich offen für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre, die musikalisch interessiert sind und sich für Kinder- und Jugendrechte einsetzen wollen.
- TeilnehmerInnen müssen am Tag der Veranstaltung unter 21 Jahre alt sein. Der Veranstalter behält sich eine Überprüfung des Alters (z.B. mittels Vorlage eines gültigen Personalausweises) vor.
- Zur Teilnahme sind Einzelpersonen und Gruppen berechtigt, die aus max. 30 Personen bestehen. TeilnehmerInnen dürfen nicht mehreren Gruppen angehören. Sofern eine Gruppe teilnimmt, hat diese eine Vertretungsperson anzugeben, die als AnsprechpartnerIn für den Veranstalter zur Verfügung steht.
- Jede/r TeilnehmerIn muss sich (bis spätestens 22.10.2020 um 23:59 Uhr) vorab online unter kija@stmk.gv.at anmelden und den Musikbeitrag einreichen.
Die Musikdatei muss kleiner als 10 MB sein und ist wie folgt einzureichen:
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per Mail an kija@stmk.gv.at senden oder
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postalisch auf einem Datenträger an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, übermitteln oder
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persönlich auf einem Datenträger in der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, abgeben.
Die Anmeldung wird spätestens am 22.10.2020 um 23:59 Uhr geschlossen. Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit vor, die Anmeldung erst später zu schließen.
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- Mit der Anmeldung zum Song Contest wird die Hausordnung von Dom im Berg anerkannt. Die Hausordnung ist unter https://www.spielstaetten.at/hausordnung.378.htm zu finden.
§3 Ideen / Beiträge
- Die TeilnehmerInnen schaffen ihre Beiträge im Vorfeld selbst und reichen die ausgearbeiteten Beiträge bis zur genannten Frist bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ein. Voraussetzungen zur Teilnahme sind: Musik und Text sind Eigenkompositionen, der Song hat eine Maximaldauer von 3 Minuten und einen inhaltlichen Bezug zu Kinder- und Jugendrechten.
- Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unangemessen oder diskriminierend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters.
§4 Vorauswahl
Die Auswahl, welche TeilnehmerInnen beim Finale des Song Contests teilnehmen dürfen, wird von einer Jury des Veranstalters getroffen. Die ausgewählten Beiträge werden anschließend auf der öffentlichen Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark präsentiert. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
§5 Arbeitsmittel
Die technische Ausstattung für den Bühnenauftritt beim Finale wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die TeilnehmerInnen können nach Absprache mit dem Veranstalter auch ihre eigenen Instrumente auf eigene Gefahr mitbringen.
Sämtliche vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Materialien sind dem Veranstalter nach Aufführung des Beitrags wieder zurückzustellen.
§6 Preise und Bewertung
- Am Freitag, dem 20.11.2020 ab 17:00 Uhr findet das Finale des Song Contests statt. Hier treten die TeilnehmerInnen vor einem öffentlichen Publikum auf.
- Je nach Bewertung werden Preise vergeben. Die Bewertung wird im Rahmen dieser Veranstaltung transparent kommuniziert und setzt sich aus der Beurteilung der Jury sowie der Publikumswertung zusammen.
- Gewinne werden nur an Personen vergeben, die am gesamten Song Contest teilnehmen und die Voraussetzungen für die Gewinnerzielung erfüllen. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Ausbezahlung der Sachpreise in bar ist nicht möglich.
§7 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags
- Das geistige Eigentum an den entwickelten Beiträgen verbleibt bei den jeweiligen TeilnehmerInnen. Unter den TeilnehmerInnen einer Gruppe entsteht Miteigentum.
- Durch die Aufführung des Beitrags erklärt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie über alle erforderlichen Rechte verfügt und auch keine sonstigen Rechte Dritter wie das Urheberrecht verletzt.
- Durch die Aufführung des Beitrags gewährt der/die TeilnehmerIn dem Veranstalter das Recht, die Beiträge im Rahmen von Film, Foto, Tonaufnahmen oder sonstigen Dokumentationen für interne und externe Kommunikationszwecke zu verwenden.
§8 Änderungen Teilnahmebedingungen und Ausschluss von TeilnehmerInnen
- Durch die Anmeldung am Song Contest stimmt der/die TeilnehmerIn den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos zu.
- Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, TeilnehmerInnen zu disqualifizieren, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen, manipulieren, den Ablauf des Song Contests stören oder sich unangemessen verhalten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Aus einem vorzeitigen Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung entstehen keine Ansprüche der TeilnehmerInnen gegenüber dem Veranstalter. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen werden die TeilnehmerInnen umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt, den TeilnehmerInnen wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer sie den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen können. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der/die TeilnehmerIn nicht innerhalb der genannten Frist widerspricht.
§9 Ausstieg durch den/die TeilnehmerIn
Der/Die TeilnehmerIn ist ebenso berechtigt, bis 31.10.2020 ohne Angabe von Gründen die Teilnahme zu beenden. Während des Song Contests ist ein Austausch von Gruppenmitgliedern nicht möglich.
§10 Bild-, Video- und Tonaufnahmen beim Finale
- Im Rahmen dieser Veranstaltung werden von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark bzw. von beauftragten FotografInnen Video-, Bild- und Tonaufnahmen erstellt.
- Mit der Teilnahme an der Veranstaltung nimmt der/die TeilnehmerIn zur Kenntnis, dass solche Materialien auch von seiner/ihrer Person angefertigt werden. Ebenso können Interviews der TeilnehmerInnen über den Beitrag mittels Video oder Ton angefertigt werden.
- Der/die TeilnehmerIn räumt dem Veranstalter unentgeltlich das Recht ein, die eingereichten Werke sowie den im Tonstudio aufgenommenen Siegersong und die sonstigen Video-, Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Song Contest gemacht werden, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und ebenso in bearbeiteter Form für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit auf folgende Weise zu verwenden:
- auf der öffentlichen Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark sowie deren KooperationspartnerInnen (Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz, beteiligung.st, Kinderbüro) öffentlich zur Verfügung zu stellen;
- auf den öffentlichen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram) der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark und deren KooperationspartnerInnen (Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz, beteiligung.st, Kinderbüro) öffentlich zur Verfügung zu stellen;
- sowie auf YouTube und auf SoundCloud durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft und deren KooperationspartnerInnen öffentlich zur Verfügung zu stellen;
- Der/die TeilnehmerIn verzichtet auf das Recht auf Namensnennung.
§11 Haftungsausschluss und -begrenzung
- Die Haftung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ist mit Ausnahme für Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Eine Teilnahme ist nur unter einer gültigen Kranken- und Unfallversicherung zulässig. TeilnehmerInnen verpflichten sich, allfällige von ihnen selbst dem Veranstalter, SponsorInnen oder Dritten (wie anderen TeilnehmerInnen) im Rahmen des Song Contests verursachten Schäden zu ersetzen.
- Die TeilnehmerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen TeilnehmerInnen) bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben über seine/ihre Person sowie über die teilnehmenden Jugendlichen und bestätigen weiters, dass sie selbst bzw. die teilnehmenden Jugendlichen einsichts- und urteilsfähig sind und seine/ihre Einwilligung erteilt haben. Im Fall einer falschen Bestätigung würden die TeilnehmerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten den Veranstalter verschuldensunabhängig schad- und klaglos halten.
- Der Ort der Veranstaltung ist ein öffentliches Gebäude. Der Veranstalter haftet daher nicht für Verluste, die TeilnehmerInnen und/oder Begleitpersonen entstehen und haftet weiters nicht für Schäden an jeglichem Gepäck, Equipment und/oder persönlichen Gegenständen.
- Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
§12 Kosten
- Es fallen keine Teilnahmegebühren an.
- Die TeilnehmerInnen haben für die An- und Abreise zu der Veranstaltung selbst zu sorgen. In diesem Zusammenhang können gegebenenfalls Kosten entstehen, die selbst zu tragen sind.
§13 Sonstiges
- Ein Anspruch auf Teilnahme am Song Contest besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Datenschutzerklärung
Die Teilnahme am Song Contest ist freiwillig. Mit Unterfertigung der Teilnahmeerklärung nehmen die TeilnehmerInnen und gesetzlichen VertreterInnen die nachstehenden datenschutzrechtlichen Informationen zur Kenntnis.
Durch die Anmeldung zu und Teilnahme an der Veranstaltung nehmen die TeilnehmerInnen und deren gesetzliche Vertretung ausdrücklich zur Kenntnis, dass ihre Personenstamm- und Kontaktdaten bzw. im Falle von minderjährigen TeilnehmerInnen auch die der gesetzlichen Vertretung, von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, als verantwortliche Stelle für die Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden. In diesem Zuge werden auch durch die Teilnahme entstehende veranstaltungsbezogene Daten und Unterlagen (insb. Veranstaltungszeit, -ort, Themen bzw. Ergebnisse, TeilnehmerInnenliste, Daten zur besuchten Schule, Preisurkunden) verarbeitet; diese Daten werden - soweit für die Bewertung erforderlich - auch der Jury übergeben. Zweck der Verarbeitung ist die Verwaltung der Anmeldungen, die Durchführung der Vorauswahl und des Wettbewerbs, die Organisation des Finales und die Preisverleihung (zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen).
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung nehmen die TeilnehmerInnen zur Kenntnis (siehe §10), dass im Zuge der Veranstaltung Video-, Bild- und Tonaufnahmen von MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark bzw. einer/einem externen FotografIn zum Zweck der Dokumentation und Publikation des Song Contests und der PreisträgerInnen sowie generell zur Darstellung und Veröffentlichung der Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark angefertigt werden und wie folgt publiziert werden können:
- in Printmedien (hauseigene Drucksorten wie Infofolder, Tätigkeitsbericht) sowie öffentliche Medien wie Zeitungen, Magazine;
- auf der öffentlichen Website der KIJA;
- über Social-Media-Kanäle der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark (Facebook und Instagram);
- auf YouTube und auf SoundCloud;
- als Vorführung bei jeglichen internen sowie externen Veranstaltungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark (Workshops, Infoveranstaltungen, Jubiläumsfeiern, Konferenzen).
Die oben genannten veranstaltungsbezogenen Daten und Unterlagen werden ein Jahr ab Abschluss der Veranstaltung gespeichert. Ausgewählte Video-, Bild- und/oder Tonaufnahmen wie oben beschrieben werden für die Dauer des Bestandes der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zur Darstellung deren Tätigkeit wie oben beschrieben aufgehoben und veröffentlicht.
Die TeilnehmerInnen haben jedoch die Möglichkeit, beim unten genannten Kontakt einen allfälligen Widerspruch gegen die Video-, Bild- und Tonaufnahmen einzulegen. Weiters bestehen die Rechte auf
- Auskunft,
- Richtigstellung,
- Löschung,
- Einschränkung der Verarbeitung sowie
- Datenübertragung
Diese Rechte können geltend gemacht werden bei:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, Tel.: +43 (0) 316 877-4921, E-Mail: kija@stmk.gv.at
Für allgemeine Fragen und Anliegen zum Thema Datenschutz steht die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zur Verfügung:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Tel: +43 (0) 316 877-4218, E-Mail: kija@stmk.gv.at
Im Übrigen besteht das Recht, bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 (1) 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at oder der sonst zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. des Wohnsitzes oder Arbeitsortes) eine Beschwerde gegen die Datenverarbeitung zu erheben.