Beratung - Angebot
Hast Du Fragen oder Probleme?
Deine Eltern trennen sich und gerade hat niemand Zeit für Deine Fragen? Du wirst unfair behandelt, weil Du noch nicht alt genug bist? Du steckst in Schwierigkeiten oder hast Probleme mit Deiner Familie, Deinen Freundinnen oder Freunden in der Schule? Etwas macht Dir Angst oder Du bist von Gewalt betroffen? Wir sind für Dich da!
Gesetzliche Grundlage
Nach § 40 St-KJHG (Steirisches Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft (auch kija genannt) die Aufgabe „Kinder, Jugendliche, jungen Erwachsene und Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betraute Personen in allen Angelegenheiten, die die Stellung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben von Obsorgeberechtigten betreffen" zu beraten.
Das bedeutet, dass Du mit sämtlichen Schwierigkeiten, die Dich belasten und mit allem, was Dir am Herzen liegt, zu uns kommen kannst. Wir hören Dir zu und suchen dann gemeinsam mit Dir einen guten Weg für Dich, bei welchem Du entscheidest, welche Schritte Du gehen möchtest. Auf Deinen Wunsch können wir Dich bei diesen Schritten auch begleiten. Du musst den Weg nicht allein gehen!
Wer kann sich an uns wenden?
Jede/Jeder, unabhängig vom Alter, sofern Angelegenheiten Kinder- und Jugendlicher das Thema sind, kann eine Beratung der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Anspruch nehmen.
Wir sind parteilich im Sinne des Kindeswohles und im Sinne der Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen. Parteilich bedeutet, dass wir Dich hören, ernst nehmen und Dich bei Deinem Anliegen unterstützen.
Beratung: Kostenlos – vertraulich – anonym
Wenn Du Dich an uns wendest kannst Du Dich jedenfalls darauf verlassen, dass wir Dein Anliegen vertraulich behandeln. Solltest Du das wollen, kannst Du die Beratung auch anonym - das heißt ohne Deinen Namen zu nennen - in Anspruch nehmen. Unsere Beratung ist immer kostenlos.