Covid-19 und elterliches Kontaktrecht
Das Coronavirus und seine rasche Ausbreitung stellen uns als Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Die Lage ist ernst und oberstes Ziel ist derzeit der Schutz der Gesundheit aller Menschen in Österreich. Wir alle müssen so gut wie möglich mitwirken, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird.
Was bedeutet die Situation aber für das Kontaktrecht ("Besuchsrecht")?
Viele Eltern haben aktuell Fragen zu genau diesem Themenbereich. Daher finden Sie an dieser Stelle sowohl eine Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zu diesem Thema, wie auch Links zu den aktuellen Informationen hierzu vom Justizministerium.
Natürlich stehen wir Ihnen für nähere Fragen aber auch telefonisch unter unserer Beratungsnummer (0676/8666-0609) oder per e-Mail (kija@stmk.gv.at) zur Verfügung!
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich

hier finden Sie die aktuelle Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich zum "Coronavirus und elterlichem Kontaktrecht"
Offizielle Informationen seitens des Bundesministeriums
Hier geht es zu den aktuellen offiziellen Informationen zu diesem Thema vom zuständigen Bundesministerium: klick mich!