Statement der kija zur Schulöffnung
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft als die gesetzliche Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen befasst sich schon seit längerem mit der Thematik der Schulschließungen bzw. aktuell mit den Rahmenbedingungen für eine (Teil)Öffnung befasst.
Im ständigen Austausch mit den relevanten Entscheidungsträgern bringen wir die Sicht der Kinder und Jugendlichen ein, insbesondere auch mit dem Ziel eine möglichst umfassende Wahrung der Kinderrechte zu gewährleisten.
Klar festzuhalten ist, dass die zentralen Ziele seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft hierbei sind, Kindern und Jugendlichen wieder einen möglichst unbeschwerten (Schul)Alltag zu ermöglichen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Neben der Schulöffnung betrifft es viele weitere Bereiche wie die Öffnung von Sport- und Freizeitenrichtungen, die Wiederaufnahme von allen Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit usw. Ein Alltag, „so normal" wie möglich gibt den Kindern die so dringend nötige Regelmäßigkeit, Stabilität und Sicherheit.
Aus kinderrechtlicher Sicht und in Abwägung des gelinderen Mittels erachten wir die jetzt angekündigten bzw. beschlossenen Maßnahmen, soweit derzeit abschätzbar, als gelindere Maßnahme gegenüber den zuletzt gesetzten und sehr restriktiven Einschränkungen und den bekannten psychischen Belastungen, die aus den Schulschließungen resultieren. Hinkünftig können dadurch wieder physische Kontakte mit Freundinnen/Freunden, Lehrerinnen/Lehrern sowie anderen Bezugspersonen stattfinden. Damit wird aus unserer Sicht vielen Kinderrechten und hierbei insbesondere dem Recht auf Bildung sowie dem Recht auf Spiel und Freizeit wesentlich besser entsprochen, als in den letzten Wochen und Monaten.
Ebenso klar ist allerdings, dass die beschlossenen Rahmenbedingungen, wie ganztägige FFP2 Maskenpflicht für Schüler/innen der SEK II sehr kritisch gesehen werden und für viele junge Menschen eine große Belastung darstellen. Sachlich nicht gerechtfertigt scheint die Ungleichbehandlung von Schülerinnen/Schülern und Lehrpersonal hinsichtlich der Bestimmungen zum Tragen eines MNS bzw. der Testfrequenz.
Eine besondere Herausforderung ist jedoch, dass die Ablehnung eines ursprünglich freiwilligen Tests, praktisch einen Ausschluss vom Unterricht darstellt, weil die gesamte Verantwortung für die Erarbeitung des Lernstoffs an die Schüler und deren Eltern abgegeben wird. Hier sollte umgehend eine gangbarere Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.
Nicht zuletzt ist anzumerken, dass nach wie vor im Bildungsbereich keinerlei Maßnahmen gesetzt werden, die einen größeren Abstand ermöglichen (Anmietung zusätzlicher Räume und Teilung von Klassen) oder Schutz durch technische Maßnahmen sicherstellen (Filtersysteme, Trennwände usw.), was seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs bereits seit längerem eingefordert wurde.
Hinsichtlich der gesetzten Maßnahmen wird seitens der Kinder und Jugendanwaltschaft gegenüber der Politik klar urgiert entsprechend nachzubessern. Wir erachten es jedoch auch als wichtig, dass jede/r einzelne, durch verantwortungsvolles Verhalten die Öffnungsschritte nicht gefährdet und Eltern ihren Kindern einen möglichst unaufgeregten Schulstart ermöglichen: Denn Kinder und Jugendliche wollen und sollen in die Schule gehen! Das hat aus unserer Sicht Priorität.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es besonders wichtig ist, gute Lösungen im Einzelfall für das jeweilige Kind zu finden, mit dem Kind Gespräche zu führen, die Situation zu erklären und gemeinsam einen guten Weg durch diese schwierige Situation finden zu können.
Um kinderrechtliche Fragen im konkreten Einzelfall zu besprechen, können Sie sich gerne auch telefonisch, unter 0676 8666 0609 an die kija wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Denise Schiffrer-Barac