Beratung von Kindern, Jugendlichen, Jungen Erwachsen, Hilfestellung und Vermittlung
Eine der zentralen Aufgaben der kija Steiermark ist die Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie von Erwachsenen und MultiplikatorInnen in allen Fragestellungen zu Kinderrechten und zur Wahrung des Wohles von Kindern und Jugendlichen. Gesetzlich verankert ist dieser Aufgabenbereich so:
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Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen in allen Angelegenheiten, die die Stellung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben von Obsorgeberechtigten betreffen; (§ 40 Abs. 2 Z. 1 StKJHG)
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Hilfestellung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen und Kindern und Jugendlichen über Pflege und Erziehung; (§ 40 Abs. 2 Z. 2 StKJHG)
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Hilfestellung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen und Kindern und Jugendlichen einerseits und Behörden oder privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen andererseits. (§ 40 Abs. 2 Z. 3 StKJHG)
Unsere Beratungen können auch anonym in Anspruch genommen werden und sind in allen Fällen vertraulich und kostenfrei! Hier findet man genaue Informationen zu unseren Beratungen.