Teilnahmebedingungen - Kinderrechte Song Contest 2021
Du kannst dir hier die Teilnahmebedingungen gleich runterladen, ausfüllen und zusammen mit deinem Song an uns schicken!
§1 Allgemeines
- Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Steiermark ist Veranstalterin des Kinderrechte Song Contests 2021 (im Folgenden „Song Contest").
- Ziel des Song Contests ist es, Kinderrechten eine Stimme zu geben und lautstark und unüberhörbar auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen.
- Die TeilnehmerInnen treten als Gruppen oder SolistInnen auf. Sie erarbeiten Text und Musik der Beiträge selbst und reichen diese für eine Vorausscheidung bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ein. Von allen eingesandten Beiträgen werden 10 FinalistInnen gemeinsam mit steirischen Kinder- und Jugendlichen von dem Musikproduzenten Max Bieder und der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark nominiert.
- Das Finale des Song Contests (im Folgenden auch als „Veranstaltung" bezeichnet) findet am 19.11.2021 von 17:00 Uhr bis etwa 21:00 Uhr im Dom im Berg in Graz statt. Dabei ist abgesehen von der Veranstalterin, den SponsorInnen und allen TeilnehmerInnen eine Jury und ein öffentliches Publikum vor Ort anwesend. Bei diesem Finale treten die 10 FinalistInnen live auf. Das Publikum und eine von der Veranstalterin ausgewählte Jury ermitteln den Siegertitel. Der Gewinnersong erhält eine professionelle Studioaufnahme sowie einen professionellen Videodreh.
§2 Teilnahmeberechtigung, Anmeldung und Registrierung
- Die Anmeldung zum KinderrechtesongContest 2021 kann sowohl online unter kija@kinderrechtewoche.at als auch persönlich erfolgen. Die Anmeldung inklusive der Einreichung des Musikbeitrages hat bis spätestens 15.10.2021, 23.59 Uhr zu erfolgen (Anmeldeschluss: 15.10.2021, 23:59 Uhr). Die Veranstalterin behält sich zu jeder Zeit vor, die Anmeldung erst später zu schließen.
- Der/Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass alle von ihr/ihm/ihnen im Zuge der Anmeldung angegebenen Daten korrekt und vollständig sind und falls es sich um eine/n nicht volljährige/n AnmelderIn handelt, garantiert der/die AnmelderIn, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die Anmeldung und Teilnahme zu haben. Weiters bestätigen sie, dass sie über die notwendige Einsichts- bzw. Urteilsfähigkeit für die Teilnahme verfügen. Im Fall einer falschen Bestätigung halten die TeilnehmerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten die Veranstalterin verschuldensunabhängig schad- und klaglos.
- Die Musikdatei muss kleiner als 10 MB sein und ist wie folgt einzureichen:
o) per Mail an kija@kinderrechtewoche.at oder
o) postalisch auf einem Datenträger an die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, oder
o) persönlich auf einem Datenträger in der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, abgeben. - Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre mit Wohnsitz in Österreich, die musikalisch interessiert sind und sich für Kinder- und Jugendrechte einsetzen wollen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der Tag des Finales. Die Veranstalterin behält sich eine Überprüfung des Alters (mittels Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) ausdrücklich vor.
- Zur Teilnahme sind sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen (bestehend aus maximal 30 Personen) berechtigt. Sofern eine Gruppe teilnimmt, hat diese eine Vertretungsperson anzugeben, die als AnsprechpartnerIn für die Veranstalterin zur Verfügung steht.
- Jede/r InterpretIn darf nur mit einem Beitrag teilnehmen.
§3 Anerkennung, Änderung und Ausschluss von TeilnehmerInnen
- Mit der Anmeldung zum SongContest werden diese Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Dom im Berg (abrufbar unter https://spielstaetten.buehnen-graz.com/agb-hausordnung/) von den TeilnehmerInnen ausdrücklich anerkannt.
- Die Veranstalterin behält sich jederzeit das Recht vor, TeilnehmerInnen zu disqualifizieren, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen, manipulieren, den Ablauf des Song Contests stören oder sich unangemessen verhalten.
§4 Ideen / Beiträge
- Die fristgerecht eingereichten Beiträge sind in Musik und Text Eigenkompositionen bzw. eigene Werke, der Song hat eine Maximaldauer von 3 Minuten und einen inhaltlichen Bezug zu Kinder- und Jugendrechten.
- Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unangemessen oder diskriminierend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen der Veranstalterin.
§5 Vorauswahl
Die Auswahl, welche TeilnehmerInnen beim Finale des Song Contests teilnehmen dürfen, wird von einer Jury der Veranstalterin getroffen. Die ausgewählten Beiträge werden anschließend auf der öffentlichen Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark präsentiert. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
§6 Arbeitsmittel
- Die technische Ausstattung für den Bühnenauftritt beim Finale wird von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt. Die TeilnehmerInnen können nach Absprache mit der Veranstalterin auch ihre eigenen Instrumente mitbringen, dies jedoch auf eigene Gefahr.
- Sämtliche von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Materialien sind sorgsam zu behandeln und der Veranstalterin nach Aufführung des Beitrags zurückzustellen.
§7 Preise und Bewertung
- Am Freitag, dem 19.11.2021 ab 17:00 Uhr findet das Finale des Song Contests statt. Hier treten die TeilnehmerInnen vor einem öffentlichen Publikum auf.
- Die Bewertung der Beiträge wird im Rahmen dieser Veranstaltung transparent kommuniziert und setzt sich aus der Beurteilung einer Jury sowie der Publikumswertung zusammen. Die Besetzung der Jury obliegt der Veranstalterin.
- Die Preisvergabe an die InterpretInnen richtet sich nach der sich aus dieser Bewertung ergebenden Reihung.
- Gewinne werden nur an Personen vergeben, die am gesamten Song Contest teilnehmen und die Voraussetzungen für die Gewinnerzielung erfüllen. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Ausbezahlung der Sachpreise in bar ist nicht möglich.
§8 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags
- Das geistige Eigentum an den entwickelten Beiträgen verbleibt bei den jeweiligen TeilnehmerInnen. Unter den TeilnehmerInnen einer Gruppe entsteht Miteigentum.
- Durch die Aufführung des Beitrags erklärt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie über alle erforderlichen Rechte verfügt und auch keine sonstigen Rechte Dritter bzw. das Urheberrecht verletzt.
- Durch die Aufführung des Beitrags gewährt der/die TeilnehmerIn der Veranstalterin das Recht, die Beiträge im Rahmen von Streaming, Film-, Foto-, Tonaufnahmen oder sonstigen Dokumentationen für interne und externe Kommunikationszwecke zu verwenden.
§9 Ausschluss von TeilnehmerInnen sowie Ausstieg durch den/die TeilnehmerIn
- Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Aus einem vorzeitigen Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung entstehen keine Ansprüche der TeilnehmerInnen gegenüber der Veranstalterin.
- Ebenso ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen werden die TeilnehmerInnen umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt, den TeilnehmerInnen wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer sie den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen können. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der/die TeilnehmerInnicht innerhalb der genannten Frist widerspricht.
- Auch TeilnehmerInnen sind berechtigt, bis 30.09.2021 ohne Angabe von Gründen die Teilnahme zu beenden. Während des Song Contests ist ein Austausch von Gruppenmitgliedern nicht möglich.
§10 Bild-, Video- und Tonaufnahmen beim Finale
- Im Rahmen des Kinderrechte-SongContests (z.B. Finale, Preisverleihung, Interviews, Präsentation im Falle einer Onlineveranstaltung) werden von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark bzw. von beauftragten FotografInnen Video-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Streamingmaterial erstellt.
- Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmt der/die TeilnehmerIn der Anfertigung der genannten Aufnahmen von seiner/ihrer Person ausdrücklich zu.
- Der/Die TeilnehmerIn räumt der Veranstalterin unentgeltlich und unwiderruflich das Recht ein, die eingereichten Werke sowie den/das im Tonstudio aufgenommenen Siegersong/-video und die sonstigen Video-, Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Song Contest gemacht werden, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und ebenso in bearbeiteter Form für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit auf folgende Weise zu verwenden:
- auf der öffentlichen Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark sowie deren KooperationspartnerInnen (Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz, beteiligung.st, Kinderbüro) öffentlich zur Verfügung zu stellen;
- auf den öffentlichen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram) der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark und deren KooperationspartnerInnen (Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz, beteiligung.st, Kinderbüro) öffentlich zur Verfügung zu stellen;
- sowie auf YouTube und auf SoundCloud durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft und deren KooperationspartnerInnen öffentlich zur Verfügung zu stellen;
- sowie auf Veranstaltungen der Kinder- und Jiugendanwaltschaft sowie deren KooperationspartnerInnen Bild- und Tonmaterial zu verwenden.
- Der/Die TeilnehmerIn verzichtet hierbei ausdrücklich auf das Recht auf Namensnennung.
- Der/Die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass eine Kennzeichnung des Werkes mit einem Copyrightvermerk bei der Veröffentlichung nicht vorgenommen werden muss.
§11 SponsorInnen
- Der Kinderrechte SongContest wird teilweise über SponsorInnen finanziert. Die Auswahl der SponsorInnen obliegt der Veranstalterin. Die Auswahl wird mit Bedacht auf den kinderrechtlichen Auftrag erfolgen.
- Die TeilnehmerInnen nehmen zur Kenntnis, dass es im Rahmen des Kinderrechte-SongContests immer wieder zu Anführungen der SponsorInnen und deren Logos kommt.
§12 Haftungsausschuss und -begrenzung
- Die Haftung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ist mit Ausnahme für Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Eine Teilnahme ist nur unter einer gültigen Kranken- und Unfallversicherung zulässig.
- TeilnehmerInnen verpflichten sich, allfällige von ihnen selbst im Rahmen des Song Contests verursachten Schäden zu ersetzen.
- Der Ort der Veranstaltung ist ein öffentliches Gebäude. Die Veranstalterin haftet daher nicht für Verluste, die TeilnehmerInnen und/oder Begleitpersonen entstehen und haftet weiters nicht für Schäden an jeglichem Gepäck, Equipment und/oder persönlichen GegenständenDie Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
- Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
§13 Kosten
- Es fallen keine Teilnahmegebühren an.
- Die TeilnehmerInnen haben für die An- und Abreise zu der Veranstaltung selbst zu sorgen. In diesem Zusammenhang können gegebenenfalls Kosten entstehen, die selbst zu tragen sind.
§14 Sonstiges
- Ein Anspruch auf Teilnahme am Song Contest besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
§15 Sonderbestimmungen: COVID-19 Pandemie
- Sollte aufgrund der COVID19-Pandemie, eines anderen vergleichbaren pandemischen Geschehens oder sonstigen erheblichen Gründen die Austragung des Finales im Dom im Berg nicht möglich oder aus Sicht der Veranstalterin nicht vertretbar bzw. tunlich sein, behält sich die Veranstalterin eine Änderung der Austragungsart ausdrücklich vor. Hieraus entstehen den TeilnehmerInnen keine wie auch immer gearteten Ansprüche.
- Die Entscheidung über die alternative Austragungsform obliegt allein der Veranstalterin.
- Im Rahmen der alternativen Austragung können ebenfalls Bild- und Tonmaterialen angefertigt werden, welche in weiterer Folge veröffentlicht (z.B. Livestream durch die Veranstalterin oder eine/n KoperationspartnerIn) und somit einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Dieser Vorgangsweise stimmen die TeilnehmerInnen bereits jetzt ausdrücklich zu.
- Im Falle der Austragung des Finales als Onlineveranstaltung (z.B. Livestream) werden die zehn Finalbeiträge online präsentiert und wird seitens der Veranstalterin ein Onlinevoting durchgeführt, um die Siegerbeiträge zu ermitteln.
- Sollten aufgrund des pandemischen Geschehens weitere Maßnahmen notwendig sein, verpflichten sich die TeilnehmerInnen, diese einzuhalten und auf eigene Kosten vorzunehmen (z.B. sogenannte „Eintrittstests").
- Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei Präsenzterminen tunlichst dazu beizutragen, ein Ansteckungsrisiko zu vermeiden.
Datenschutzerklärung
Die Teilnahme am Song Contest ist freiwillig. Mit Unterfertigung der Teilnahmeerklärung bzw. mit der Onlineanmeldung nehmen die TeilnehmerInnen und gesetzlichen VertreterInnen die nachstehenden datenschutzrechtlichen Informationen zur Kenntnis.
Durch die Anmeldung zum SongContest und Teilnahme an der Veranstaltung nehmen die TeilnehmerInnen und deren gesetzliche Vertretung ausdrücklich zur Kenntnis, dass ihre Personenstamm- und Kontaktdaten bzw. im Falle von minderjährigen TeilnehmerInnen auch die der gesetzlichen Vertretung, von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz, als verantwortliche Stelle für die Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden. In diesem Zuge werden auch durch die Teilnahme entstehende veranstaltungsbezogene Daten und Unterlagen (insb. Veranstaltungszeit, -ort, Themen bzw. Ergebnisse, TeilnehmerInnenliste, Daten zur besuchten Schule, Preisurkunden) verarbeitet; diese Daten werden - soweit für die Bewertung erforderlich - auch der Jury übergeben. Zweck der Verarbeitung ist die Verwaltung der Anmeldungen, die Durchführung der Vorauswahl und des Wettbewerbs, die Organisation des Finales und die Preisverleihung (zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen).
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung nehmen die TeilnehmerInnen zur Kenntnis, dass im Zuge der Veranstaltung Video-, Bild- und Tonaufnahmen von MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark bzw. einer/einem externen FotografIn zum Zweck der Dokumentation und Publikation des Song Contests und der PreisträgerInnen sowie zur Darstellung und Veröffentlichung der Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark angefertigt werden und wie folgt publiziert werden können:
- in Printmedien (hauseigene Drucksorten wie Infofolder, Tätigkeitsbericht) sowie öffentlichen Medien wie Zeitungen, Magazine;
- auf der öffentlichen Website der kija sowie der KooperationspartnerInnen;
- über Social-Media-Kanäle der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark sowie der KooperationspartnerInnen (Facebook und Instagram);
- auf YouTube und auf SoundCloud;
- als Vorführung bei internen sowie externen Veranstaltungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark sowie der KooperationspartnerInnen (Workshops, Infoveranstaltungen, Jubiläumsfeiern, Konferenzen).
Die oben genannten veranstaltungsbezogenen Daten und Unterlagen werden ein Jahr ab Abschluss der Veranstaltung gespeichert. Ausgewählte Video-, Bild- und/oder Tonaufnahmen wie oben beschrieben werden für die Dauer des Bestandes der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zur Darstellung deren Tätigkeit wie oben beschrieben aufgehoben und veröffentlicht.
Die TeilnehmerInnen haben jedoch die Möglichkeit, beim unten genannten Kontakt einen allfälligen Widerspruch gegen die Video-, Bild- und Tonaufnahmen einzulegen, dies jedoch nur im datenschutzrechtlichen Kontext.
Weiters bestehen die Rechte auf
- Auskunft,
- Richtigstellung,
- Löschung,
- Einschränkung der Verarbeitung sowie
- Datenübertragung
Diese Rechte können geltend gemacht werden bei:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Paulustorgasse 4/III, 8010 Graz,
Tel.: +43 (0) 316 877-4921, E-Mail: kija@kinderrechtewoche.at
Für allgemeine Fragen und Anliegen zum Thema Datenschutz steht die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zur Verfügung:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, Tel: +43 (0) 316 877-4218, E-Mail: kija@stmk.gv.at
Den Datenschutzbeauftragten können Sie erreichen unter: dsb@stmk.gv.at
Im Übrigen besteht das Recht, bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 (1) 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at oder der sonst zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. des Wohnsitzes oder Arbeitsortes) eine Beschwerde gegen die Datenverarbeitung zu erheben.