Die Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark zur Wahrung des Kindeswohls
Der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ist im Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (StKJHG) niedergeschrieben. Im Folgenden werden die einzelnen Arbeitsbereiche kurz genannt und im weiterführenden Link jeweils erklärt wie der jeweilige Auftrag von der kija ausgeführt wird.
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Information der Öffentlichkeit (gem. § 40 Abs. 1 Z. 1 StKJHG)
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Projekte und Veranstaltungen(gem. § 40 Abs. 1 Z. 2 und 4 StKJHG)
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Begutachtungen und Stellungnahmen von Gesetzen, Verordnungen, Beschlüssen und zu Vorhaben (gem. § 40 Abs. 1 Z. 3 StKJHG)
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Beratung (gem. § 40 Abs 2 Z. 1-3 StKJHG)
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Netzwerkarbeit (gem. § 40 Abs 1 Z.4 StKJHG)
Unsere gesamte Arbeit, jede unserer Veranstaltungen, alle Workshops, in Prinzip alles was wir tun ist getragen von unserem Wunsch Kinderrechte sichtbarer zu machen. Genaueres zu unseren Wünschen und Visionen findet man in unserem Leitbild.